Implemention Day - Umsetzung des Abkommens vom 14. Juli 2015

Die Internationale Atomenergiebehörde IAEA hat am 16. Januar 2016 der Islamischen Republik Iran bescheinigt, alle Pflichten des Abkommens vom 14. Juli 2015 (JCPOA) erfüllt zu haben. Hiermit hat nicht nur der lang anhaltende Streit um das iranische Nuklearprogramm ein Ende, sondern auch die Wirtschaftssanktionen werden nunmehr schrittweise aufgehoben werden.

In einem ersten Schritt haben der Außenminister der Islamischen Republik Iran, Herr Javad Zarif, und die hohe Vertreterin der EU, Frau Frederica Mogherini, in einer gemeinsamen Pressekonferenz  die Wirtschaftssanktionen gegen den Iran durch die Europäischen Union nach Maßgabe des JCPOA (vgl. Ziffer 16, Annex V JCPOA i. V. m. Ziffer 1 und Anhang 1 des Annex 2 JCPOA) für aufgehoben erklärt. Der JCPOA sieht eine teilweise Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen den Iran vor.

Auf EU-Ebene sind u. a. nach der EU-Verordnung 2015/1861 am 16. Januar 2016 die Sanktionen gegen den iranischen Öl- und Gassektor sowie die petrochemische Industrie aufgehoben. Dies beinhaltet die Ausfuhrverbote von Schlüsseltechnologie für den Öl- und Gassektor, das Verbot, technische Hilfe für diesen Wirtschaftszweig zu leisten (Art. 8 - 10 nebst Anhängen VI und VIa der Verordnung Nr. 267/2012), wie auch Investitionsverbote in diesem Bereich (vgl. etwa Art. 17 Abs. 1, 2 lit. b) und c), 4 und 5 sowie Art. 20, 21 Verordnung Nr. 267/2012).

 

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